Auf einen Blick: Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene erhalten können.
Sie besitzen eine ausländische Qualifikation und ausgeprägte Berufserfahrung? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Sie für ein Visum erfüllen müssen.
Als Berufserfahrene oder Berufserfahrener haben Sie in Deutschland gute Karrierechancen, wenn Sie in nicht-reglementierten Berufen arbeiten wollen. Sie können dann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung in Deutschland nach § 19c Abs. 2 AufenthG in Verbindung mit § 6 BeschV erhalten. Dafür ist die formale Anerkennung Ihres Abschlusses in Deutschland nicht erforderlich.
Ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen, erfahren Sie in der Rubrik „Wer benötigt ein Visum?“.
Den Antrag auf digitale Auskunft zu Berufsqualifikationen können Sie bei der ZAB aktuell noch nicht stellen. Ab wann dies möglich sein wird, wird hier bekannt gegeben, sobald ein Zeitpunkt verlässlich feststeht. Sie können Ihren Visumantrag trotzdem stellen.
Haben Sie eine Ausbildung bei einer Auslandshandelskammer (AHK) absolviert, die die Anforderungen des Berufsbildungsgesetzes an eine Berufsausbildung erfüllt, wird diese auch akzeptiert. Kontaktieren Sie hierfür das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Sie können auch die Auslandshandelskammer, die Ihren Abschluss erteilt hat, fragen, ob der Abschluss die Voraussetzungen erfüllt.
Für Berufserfahrene im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie gilt eine Sonderbestimmung: Der Nachweis zur formalen Berufsqualifikation (Berufsabschluss, Hochschul- oder AHK-Abschluss) entfällt.
Erfüllen Sie die genannten Voraussetzungen? Dann informieren Sie sich über den Ablauf des Visum- und Einreiseprozesses.
Von den Vorbereitungen bis zu den Antragsformularen: Diese Anleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das Visum zum Arbeiten für Berufserfahrene erhalten können.
Solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht und Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis in der Regel verlängert werden. Nach fünf Jahren in Deutschland kann Ihnen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden. Dabei gelten die allgemeinen Bestimmungen nach § 9 AufenthG.
Sie möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist das möglich. Was Sie dabei beachten müssen, und welche Voraussetzungen gelten, können Sie in der Rubrik „Mit der Familie in Deutschland“ leben nachlesen.
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Unsere Fachleute unterstützen Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
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